Der erste kleine Teilerfolg ist, dank der Patientenvertretung des G-BA, zu verbuchen:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner öffentlichen Sitzung den
Antrag auf Überprüfung einer Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode (NUB – die Liposuktion beim Lipödem) angenommen. Nun wird auf Kosten-
Nutzen-Wirtschaftlichkeit geprüft. Der Besucherraum war gut gefüllt, so wurde berichtet.
Falls der G-BA in Zukunft positiv bescheidet, kann bei einem Lipödem die Liposuktion als Kassenleistung durchgeführt werden.
Auf dieser Seite wird demnächst das Ergebnis veröffentlicht:
https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-unterausschuss/5/